22 April 2026, 20:37

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit bleibt

Ein Mann im Anzug spricht an einem Rednerpult mit einem Mikrofon zu einer Menge hinter einem Banner, wahrscheinlich in Reaktion auf ein Regierungssozialmedienverbot.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit bleibt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen seine Tweets über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch das Verfahren als emotional belastend.

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Der Streit begann, nachdem Müller Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt und auf dessen Interaktion mit einem umstrittenen Instagram-Beitrag hingewiesen hatte. Hamado Dipama war 2002 aus München geflohen, nachdem er sich gegen den damaligen Machthaber Burkina Fasos, Blaise Compaoré, gestellt hatte. Seit 2022 unterstützt er offen den aktuellen Präsidenten des Landes, Ibrahim Traoré. Müllers Tweets warfen die Frage auf, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

Der ÖRR-Blog berichtete zudem, Dipama habe mit einem Instagram-Post interagiert, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren – ein Begriff, der später entfernt wurde. Müller argumentierte, seine Äußerungen seien sachlich richtig gewesen, und kritisierte, dass juristische Konsequenzen unverhältnismäßig seien. Zugleich wies er Vorwürfe zurück, der Fall richte sich gegen seine generelle Medienkritik.

Dipama hat bereits ähnliche Beleidigungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo eingereicht. Trotz der Einstellung des Verfahrens bezeichnete Müller die Erfahrung als belastend und verwies auf die ungleiche Rechtslage, die Beschuldigte in Beleidigungsklagen oft benachteilige.

Mit der Einstellung der Ermittlungen kann Müller seine Arbeit nun ohne juristischen Druck fortsetzen. Der Fall wirft jedoch weiterhin die Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen Medienkritik und Beleidigungsklagen auf. Dipamas Flüchtlingsstatus und seine öffentlichen Äußerungen bleiben umstritten.

Quelle